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Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG:

AE-Tec Alternative Energietechnik

Jörg Meincke

Inhaber


Hohenbudbergerstr. 50

47229 Duisburg


Büro:

Hochstraße 17

47228 Duisburg


Kontakt:

Telefon: +49 2065 6786780

Telefax: +49 2065 6786782

E-Mail: info[at]ae-tec.solar


Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 290452653


Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

VHV Allgemeine Versicherung AG

VHV-Platz 1

30177 Hannover

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland


Streitschlichtung

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Urheberrecht

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Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html



Allgemeine Geschäftsbedingungen der AE-Tec Alternative Energietechnik gültig ab 27.07.2022


§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Vertragsverhältnisse zwischen AE-Tec, Inhaber Jörg Meincke, Hohenbudbergerstr. 50 in 47229 Duisburg und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind und sind Bestandteil aller Liefer-,Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote.

(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.


§ 2 Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss


(1) Die auszuführenden Arbeiten von AE-Tec umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, die Beratung, Planung, Konfiguration, Montage und Inbetriebnahme von Energieerzeugungsanlagen – ggf. unter Einbindung Dritter.
(2) Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau- und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
(3) Bestellt der Kunde die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung schnellstmöglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
(4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
(5) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(6) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.


§ 3 Widerrufsrecht


(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AE-Tec, Inhaber Jörg Meincke, Hohenbudbergerstr. 50 in 47229 Duisburg, Tel.: +49 2065 6786780, info@ae-tec.solar) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


- Ende der Widerrufsbelehrung-
(4) Auf Fernabsatzverträge zwischen dem Kunden und AE-Tec, die unter § 312g Abs. 2 oder Abs. 3 BGB fallen, finden die Vorschriften über das Widerrufsrecht grundsätzlich keine Anwendung, soweit es sich um die Lieferung von Waren handelt,
(a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder,

(b) wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB).
(c) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312 g Abs. 2 BGB.
(5) Über das Muster-Widerrufsformular informiert AE-Tec nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:


Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An [AE-Tec, Inhaber Jörg Meincke, Hohenbudbergerstr. 50 in 47229 Duisburg, Tel.: +49 2065 6786780,
info@ae-tec.solar]:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen


§ 4 Leistungs- und Lieferfristen


(1) Leistungs- und Lieferfristen/-Termine entnehmen Sie dem individuell vertraglichen Angebot.
(2) Höhere Gewalt und bei AE-Tec oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindern, verändern etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände
die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
(3) Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der AE-Tec richtet sich nach dem zugrundeliegenden individuellen Angebot und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Bereich der Photovoltaikanlagen und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.
(4) Die Fertigstellung der Leistung wird dem Kunden schriftlich angezeigt z.B. durch die Endabrechnung. Eine Abnahmebesichtigung erfolgt gemeinsam mit der AE-Tec bei Inbetriebnahme. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 5 Werktagen nach der schriftlichen Meldung (Endrechnung) über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt soweit gesetzlich gegenüber Verbrauchern zulässig, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(5) Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
(6) Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.


§ 5 Zahlungsbedingungen, Preisanpassungsklausel


(1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen, binnen einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen.
(2) Schlüsselfertige Anlage: 50% des Bruttorechnungsbetrages nach Materiallieferung. 50% des Bruttorechnungsbetrages nach Betriebsbereitschaft der Anlage. Bei Neubauten oder Montagen in mehreren Bauabschnitten, durch Abschlagszahlungen jeweils nach erbrachter Lieferung oder Leistung. Als Betriebsbereitschaft gilt ein erfolgreicher Probelauf der Anlage unabhängig von der Inbetriebnahme durch den Energieversorger.
(3) Das Entgelt ist sofort innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug ist AE-Tec berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, bzw.
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.
(4) Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(5) Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruch von AE-Tec gefährden, kann AE-Tec die Leistungen bzw. Lieferungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Dies gilt auch, falls die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehrerer Teillieferungen bekannt werden sollten. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist AE-Tec zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadenersatzrecht.
(6) AE-Tec behält sich vor, Fachunternehmererklärungen oder Inbetriebnahmeprotokolle erst nach Zahlungseingang zu erstellen bzw. diese zu übermitteln.
(7) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich AE-Tec vor, die unter Umständen in Betrieb gesetzte Anlage, bis zum Zahlungseingang außer Betrieb zu setzen.

Der Gebrauch der Anlage ist bis zur Eigentumsübergabe, bzw. vollständigen Zahlung, dann dem Kunden nicht gestattet.
(8) Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 5 Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen. Für den Fall, dass wir uns nicht einigen können steht Ihnen das gesetzliche
Rücktrittsrecht zur Verfügung.


§ 6 Voraussetzungen für Montage- und Lieferleistungen; Mitwirkungspflicht des Kunden


(1) Die Bearbeitung des Auftrages beginnt mit der Auftragsbestätigung durch AE-Tec.
(2) Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
(3) Alle notwendigen Genehmigungen, Anzeigen, statische Überprüfung der Dachkonstruktion, etc., die für die Montage der Anlage notwendig sind, sind im Leistungsumfang nicht enthalten und sind Aufgabe des Kunden. Der Kunde versichert, dass oben genannte Punkte vor Montagebeginn vorhanden sind. AE-Tec kann einen entsprechenden Nachweis vom Kunden verlangen.
(4) Der Kunde gestattet AE-Tec und den von AE-Tec beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AETec berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen, mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs der Anlage auf den Kunden über.
(6) AE-Tec hat gegenüber den im Rahmen der zu erbringenden Leistungen von ihm beauftragten Dritten die alleinige und uneingeschränkte Weisungsbefugnis. Insbesondere hat der Kunde Änderungs- und Sonderwünsche ausschließlich mit AE-Tec abzustimmen, nicht jedoch Dritten, insbesondere Subunternehmen gegenüber zu erklären.
(7) Auflagen des Netzbetreibers, die im Zuge der Angebotserstellung durch AE-Tec nicht berücksichtigt werden konnten, hierzu gehören z.B. die technische Umsetzung eines abweichenden, durch den Netzbetreiber geforderten Messkonzepts oder auch Änderungen der TAB, können zu Mehraufwendungen des Anschlusses der Anlage an das öffentliche Netz führen und sind vom Kunden zu tragen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt


(1) Das Eigentum an allen Komponenten geht erst mit der vollständigen Zahlung des Entgelts auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts behält sich AE-Tec das Eigentum an den Komponenten vor.
(2) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist AE-Tec berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Komponenten heraus zu verlangen. Kosten für die Demontage oder Ablieferung und für technische Veränderungen, die durch die Montage bedingt waren oder auf Wunsch des Kunden erfolgt sind, trägt der Kunde selbst.
(3) Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die Komponenten zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und die sonst üblichen Risiken zu versichern.
(4) Wird die von AE-Tec gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht AE-Tec das Eigentum an der neuen Sache in dem Teil zu, der dem Rechnungswert der Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, ist AE-Tec mit ihm darüber einig, dass er AE-Tec das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
(5) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Komponenten untersagt. Die Weiterveräußerung der Komponenten ist dem Kunden nur gestattet, wenn er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Komponenten entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an AE-Tec ab. AE-Tec ermächtigt den Kunden widerruflich, die von AE-Tec abgetretenen Forderungen für Rechnung von AE-Tec im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(6) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter wird der Kunde auf das Eigentum von AE-Tec hinweisen und AE-Tec unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AE-Tec die im Zusammenhang mit der Durchsetzung unserer Eigentumsrechte
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(7) Das Angebot und die erstellte Planung verbleiben im Eigentum der Firma AE-Tec. Kopien und Auszüge dürfen nur mit Zustimmung von AE-Tec erstellt werden. Die Weitergabe an Unternehmen, die im Wettbewerb mit AE-Tec stehen ist untersagt. AE-Tec behält sich vor, eine Schutzgebühr von 100 EUR zu erheben.

§ 8 Abnahme


(1) Die Abnahme erfolgt durch den Kunden bei Betriebsbereitschaft der Anlage (vgl. § 5 Absatz.2).
(2) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von AE-Tec gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. AE-Tec kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von AE-Tec beauftragten Dritten vertreten lassen.
Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vom Kunden vorbehaltlos in Gebrauch genommen worden ist oder vom Ihm vollständig bezahlt wurde.
(3) Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.


§ 9 Gewährleistung


(1) Der Kunde hat Sachmängel unverzüglich, nachdem er von den Mängeln Kenntnis erlangt hat, schriftlich zu rügen.
(2) Weist die Anlage bei Abnahme einen Mangel auf, ist AE-Tec zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.
(3) Der Kunde kann nach Fehlschlagen der Nacherfüllung nach Setzen einer angemessenen Nachfrist unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. § 10 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
(4) Der Kunde darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten. Der Kunde stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten haben.
(5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder von AE-Tec nicht eingeschalteter Dritter entstehen.
(6) Unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller eine Garantie gemäß den jeweiligen Herstellerangaben auf Grund eines selbstständigen Garantievertrages. Soweit die Hersteller eine Garantieleistung an AE-Tec erbringen, wird AE-Tec daraus entstehende Ansprüche an den Kunden abtreten.
(7) Energieerzeugungsanlagen sind im Rahmen der Gewährleistung von einem anerkannten Fachbetrieb auf Kosten des Kunden mindestens einmal jährlich zu prüfen. Anderweitig verfällt die AE-Tec Gewährleistung.
(8) Ertragsprognosen basieren auf den Auslegungsprogrammen der Wechselrichter Hersteller. AE-Tec übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der erstellten Ertragsprognosen bzw. der daraus abgeleiteten Wirtschaftlichkeitsberechnungen.


§ 10 Haftung


(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar
beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.


§ 11 Nutzungsrechte an Logos, Artikelbildern, Artikelbeschreibungen und Urheberrechte


(1) Der Kunde ist zur Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung von Logos, Artikelbildern, Artikelbeschreibungen, Entwürfen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen berechtigt, sofern der Verkäufer der Nutzung ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt hat. Eigentums- und Urheberrechte behält sich der Verkäufer vor.
(2) Falls der Kunde gegen diese Nutzungsrechte verstößt, kann AE-Tec Lieferungen und/oder die Annahme von Bestellungen verweigern.
(3) Sofern der Verkäufer Waren nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern, Logos oder sonstigen Unterlagen produziert oder geliefert hat, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen Dritte dem Verkäufer unter Berufung auf Schutzrechte Waren, ist der Verkäufer berechtigt jede weitere Tätigkeit einzustellen. AE-Tec ist nicht zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet und kann bei Verschulden des Kundens Schadensersatz verlangen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, AE-Tec von allen damit in Zusammenhang stehend Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.


§ 12 Werbung, Referenz


AE-Tec ist berechtigt, die installierte Anlage nach Fertigstellung kostenlos zu fotografieren und zu Werbezwecken zu nutzen. Vielmehr darf die Anlage als Referenz genannt werden.


§ 13 Abschluss eines Stromliefervertrages zur Einspeisung der elektrischen Energie


AE-Tec haftet nicht für Verluste, die durch eine verzögerte Inbetriebnahme durch den Stromnetzbetreiber an das öffentliche Stromnetz erfolgen. Dies gilt auch, wenn die Anlage nicht in Betrieb genommen werden kann insbesondere, weil das öffentliche Stromnetz nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt oder sonstige Gründe vorliegen, auf die AE-Tec keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Abschluss eines Einspeisevertrages mit dem Netzbetreiber obliegt dem Kunden.


§ 14 Datenschutzhinweis


Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung (https://www.AE-Tec.de/datenschutz).


§ 15 Alternative Streitbeilegung


Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden
Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.


§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen. Sind Sie eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft mit uns zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
(2) Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Einbeziehung dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von AE-Tec.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.